Die Stadt Brilon weist im Rahmen der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes sog. Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet Brilon aus.

Der Rat der Stadt Brilon hat am 12.12.2013 die Änderung beschlossen. Ziel der Planung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Brilon mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle, d.h. Windenergieanlagen sind dann nur noch in den ausgewiesenen Konzentrationszonen zulässig. Hiervon ist insbesondere auch der Ortsteil Bleiwäsche betroffen.

Im Rahmen der Planung hat die Stadt Brilon einen Abstand von rd. 950 m zur Wohnbebauung unter Vorsorgeaspekten festgelegt. Jedoch wird eine Höhenbeschränkung, wie sie bisher auf max. 140 m festgesetzt war, nicht mehr vorgenommen. Das würde grundsätzlich bedeuten, dass Windenergieanlagen rd. 400 m näher an Bleiwäsche heranrücken könnten und diese auch höher gebaut werden dürfen. Marktübliche Anlagen haben zur Zeit eine Höhe von über 200 m.

Zur Zeit läuft die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planunterlagen können bis zum 27.03.2015 unter folgendem Link eingesehen werden: www.stadtplanung-brilon.de, Rubrik "Bauleitpläne", Unterpunkt "Bauleitpläne im Verfahren", dort die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Anregungen an die Stadt Brilon, Am Markt 1, 59929 Brilon, vorgebracht werden.

Die Bewohner von Bleiwäsche sollten grundsätzlich von der Eingabemöglichkeit Gebaruch machen, sofern Sie gegen die Planung der Stadt Brilon Einwände haben.